Integratives Konzept „Kinderhaus Murkelei“
„Kinder sind wie Schmetterlinge im Wind. Manche fliegen höher als andere, aber alle fliegen so gut sie können. Vergleiche sie nicht untereinander, denn jedes Kind ist einzigartig, wundervoll und etwas ganz Besonderes!“
-Konfuzius-

In unserer Murkelei begleiten wir Kinder, mit und ohne Beeinträchtigungen/ Behinderungen in ihrer Entwicklung und fördern sie in den emotionalen, kognitiven, motorischen, sozialen und lebenspraktischen Bereichen von der Krippe bis hin zum Schuleintritt und ggf. darüber hinaus.
Jedes Kind ist ein einzigartiges Individuum und unterscheidet sich von anderen. Eine Beeinträchtigung oder Behinderung stellt dabei eine von vielen Verschiedenheiten dar, die Kinder aufweisen können. Diese sogenannte Verschiedenheit lenkt uns dahin, auf die individuellen Ressourcen und Fähigkeiten der Kinder zu schauen, denn: Jeder hat seine eigene Besonderheit - wovon wir im Miteinander profitieren können und gemeinsam, in einer Gruppe zusammen „wachsen“ – keiner wird ausgegrenzt!
Wie bei den Schmetterlingen im Wind!
Eine frühe integrative Erziehung, bzw. ein Inkludieren im Kleinkindalter, zeigt sich, nach unseren Erfahrungen mit einer positiven Entwicklung, insbesondere was die sozialen Kompetenzen und Fähigkeiten aller Kinder betrifft.
Da die Ausgrenzung von beeinträchtigten/ behinderten Menschen noch immer anzutreffen ist, schaffen wir eine pädagogische Situation, in der es selbstverständlich und alltäglich ist, mit Kindern in all ihren Verschiedenheiten zu leben und sie in ihrem “Anderssein” zu unterstützen und zu begleiten.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Kinder mit Beeinträchtigungen/ Behinderungen die Möglichkeit zu geben, sie wohnortnah in ihren Lebenszusammenhängen und sozialen Bezügen zu fördern, zu bilden, zu erziehen und dieses in einem gemeinsamen Lern-, Lebens- und Spielalltag in unserem Gruppenleben zu realisieren. Mit Inklusion schaffen wir in unserer Kita allgemeine Bedingungen, die dazu führen, dass alle unsere Kinder inkludiert/ integriert und somit auch individuell gefördert werden. Jedes einzelne Kind soll seine Begabungen und Befähigungen entfalten können! Durch das gemeinsame Miteinander profitieren sowohl die beeinträchtigten/ behinderten als auch die nicht behinderten Kinder in ihrer Entwicklung. Sie erleben, wie unterschiedlich Kinder sein können. So erhalten die Kinder die Chance, frühzeitig gegenseitige Hilfsbereitschaft zu praktizieren, sowie Verständnis und Respekt für die Andersartigkeit und Besonderheit von Menschen zu lernen. Als Partner möchten wir auch die Eltern auf diesem Weg mitnehmen, Toleranz stärken, Ausgrenzung von vornherein abbauen, betroffene Elternhäuser stärken und unterstützen – all dies ist auch Bestandteil unserer täglichen Arbeit.
Im Kindergartenalltag bedeutet dies, dass innerhalb einer Gruppe beeinträchtigte/ behinderte und nichtbehinderte Kinder, ihrem jeweiligen Entwicklungsstand entsprechend, miteinander spielen und lernen. Dazu werden die unterschiedlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Kinder bei der pädagogischen Planung und Durchführung angemessen berücksichtigt. Bei diesen allgemeinen Zielen ergeben sich keine Unterschiede für Kinder mit und ohne Beeinträchtigung/ Behinderung.
Die Unterschiede entstehen nur hinsichtlich der jeweils erreichbaren Zielstufen und der methodischen Vorgehensweisen, denn beeinträchtigte/ behinderte und nichtbehinderte Kinder lernen nicht nur im unterschiedlichen Tempo - verschieden sind auch die jeweiligen Methoden und Hilfen. Die individuellen Förderungen und Methoden zur Erreichung der Zielstufen, werden mit den Eltern als Partner, in sogenannten Förderplangesprächen besprochen. Der Förderplan wird von der Fachkraft Heilerziehungspfleger erstellt und durch intensive Beobachtungen und durchgeführte Angebote gefüllt. Dieser ist großer Bestandteil der individuellen Förderung für das Kind, um die jeweiligen Bedürfnisse und Ressourcen miteinzubinden. Seit Januar 2020 arbeiten wir auch parallel zu unserem Förderplan mit einem neuen Instrument der Eingliederungshilfe, dem ITP ki/ju- individueller Teilhabeplan. Der ITP ermöglicht es uns, individuell für jedes einzelne Kind, gezielt dort mit Unterstützungsangeboten und Netzwerken anzudocken, wo es gezielt benötigt wird. Diese bestmöglich für die Kinder zu verhandeln, ist gemeinsames Ziel der jeweiligen Eltern und uns als Kita. Regelmäßige, kooperative Kontakte zu Inklusionsbeauftragten in den jeweiligen Ämtern bestehen über die Integrationskoordinatorin und der Leitung unserer Kita. Erfahrungsaustausche und ggf. Fallbesprechungen finden regelmäßig mit den Facherziehern Heilerziehungspflege statt.
Als Ziel haben wir uns gesteckt, dass alle Kinder gemeinsam aufwachsen können. Sie sollen z. B. nicht wegen einer Beeinträchtigung/ Behinderung gezwungen sein, ihren alltäglichen Lebensraum verlassen zu müssen. Normalität bedeutet dann, dass beeinträchtigte/behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam spielen, lernen und leben. Die dabei gemachten Erfahrungen bringen eine Veränderung der Einschätzung von Behinderung und daraus resultierend des eigenen Selbstverständnisses und der eigenen Stärken und Schwächen mit sich. Dieses Ziel soll bis über das Kindergartenalter hinaus aufrechterhalten werden. Die Grundschulzeit als ebenfalls elementar prägender Abschnitt im Leben eines Menschen, sollte wohnortnah stattfinden – wenn notwendig mit der entsprechenden Unterstützung durch uns. Wir bieten auch Einzelbegleitung für betroffene Kinder an und begleiten und unterstützen Eltern im Kontext Schule.
Wir erachten ein Kind als inkludiert/ integriert, wenn:
- seine Individualität respektiert wird
- wenn seine Teilhabe am Alltag (eventuell auch durch Assistenz) sichergestellt ist
- wenn gemeinsame Tätigkeit in einem gemeinsamen Bedeutungszusammenhang auf dem jeweils höchsten Niveau möglich ist
- wenn es in einem gemeinsamen Bedeutungszusammenhang für die anderen Kinder wichtig wird und sich dabei als kompetent erlebt
- wenn es auf Alltagsstrukturen trifft, die Mithandeln ermöglicht, aber auch Hilfen zur Alltagsbewältigung integriert zur Verfügung stehen
Gesetz:
- "Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen." Dies wurde im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, § 22a festgeschrieben.
- Ausgehend vom Grundsatz der Gleichwertigkeit und Würde aller Menschen ist Integration eine ethische Verpflichtung und eine kulturelle wie auch soziale Notwendigkeit. 1994 wurde deshalb auch das Grundgesetz im Artikel 3, Absatz 3 ergänzt: “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” Die UN- Behindertenrechtskonvention
- Der Begriff Inklusion, beschreibt ein generelles Menschenrecht , welches seit 2009 in der UN-Behindertenrechtskonvention niedergeschrieben und in Kraft getreten ist. Die Inhalte der Behindertenrechtskonvention sind verbindlich.
- Inklusion bedeutet demnach Einbeziehung, Dazugehörigkeit von allen. Dies entspricht § 24 der UN-Behindertenkonvention, die Folgendes festlegt: "Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen.“